Buchungen mit Vorsteuer
Die Vorsteuer kann sich ein Unternehmen vom Staat „zurückholen“, wenn es selbst umsatzsteuerpflichtig ist und so auch Umsatzsteuer zahlen muss. Die Umsatzsteuer ist nämlich ein durchlaufender Posten, bei einer Produktionskette wird so die Umsatzsteuer von einem Beteiligten zum nächsten „weitergereicht“. Dabei zahlt das Unternehmen die Umsatzsteuer immer für den Wertzuwachs. Am Ende der Kette steht dann natürlich der Verbraucher, der sie letztendlich tragen muss. Für ein Unternehmen bedeutet das konkret, dass er die Steuern von der vorangegangenen Stufe steuermindernd abziehen kann. Dies ist die sogenannte Vorsteuer, die auf dem Vorsteuer Konto erfasst und im Jahresabschluss mit der Umsatzsteuer verrechnet wird.
Zu beachten ist, dass das Vorsteuerkonto in der Buchhaltung ein aktives Bestandskonto ist.
Beispiele für Buchungen mit Vorsteuer:
Kauf von Rohstoffen:
| Beispiel: | Ein Unternehmen kauft per Banküberwiesung Rohstoffe im Wert von 10.000 Euro brutto. | |
| Buchungssatz: | Per RHB-Stoffe 8403,36 Euro Per Vst. 19 % 1596,64 Euro |
an Bank 10.000 Euro. |