Inventar und Inventur

 

Das Inventar dient später als Basis für die Bilanz. Ohne Inventar auch keine Bilanz! Mit dem Inventar hat man eine komplette Übersicht über die Vermögensgegenstände und den Schulden. Um soweit zu kommen, muss man aber erst einmal eine Inventur/Bestandsaufnahme durchführen. Diese ergibt dann das Inventar.

Bei einer Inventur werden also alle vorhandene Bestände registriert und erfasst. Nach § 240 HGB und §§ 140, 141 AO ist jeder Kaufmann im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Inventur verpflichte. Dies kann bei der Gründung eines Unternehmen oder bei einer Übernahme sein, bei einer Schließung oder zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs.

Man unterscheidet zwischen den drei Inventurverfahren:

  • Körperliche Inventur
  • Buchinventur
  • Anlageninventur