Inventar und Inventur
Bei einer Inventur werden also alle vorhandene Bestände registriert und erfasst. Nach § 240 HGB und §§ 140, 141 AO ist jeder Kaufmann im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Inventur verpflichte. Dies kann bei der Gründung eines Unternehmen oder bei einer Übernahme sein, bei einer Schließung oder zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs.
Man unterscheidet zwischen den drei Inventurverfahren:
- Körperliche Inventur
- Buchinventur
- Anlageninventur