Unter Zusatzkosten in der Kosten- und Leistungsrechnung fallen die Kosten, die Werteinsätze zur Leistungserstellung sind, aber im Aufwand der Buchhaltung nicht aufgeführt werden. Man spricht deshalb bei den Zusatzkosten auch von
aufwandslosen Kosten..
Unter Zusatzkosten fallen beispielsweise:
- kalkulatorischer Unternehmerlohn
- kalkulatorische Miete