Zahllast
Kauft ein Unternehmer beispielsweise für 119 Euro (brutto) Waren ein, dann kann er 19 Euro Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Verkauft er aber im gleichen Zeitraum Waren für insgesamt 238 Euro (brutto), dann muss er davon 38 Euro an das Finanzamt abführen. Die Zahllast ist nun die Differenz zwischen der Abzuführenden Mehrwertsteuer und der zu erhaltenden Vorsteuer. In diesem Beispiel beträgt die Zahllast also 19 Euro (38-19). Dementsprechend müssen nur noch 19 Euro an das Finanzamt abgeführt werden.