Wechselprolongation
Zu einer Wechselprolongation, also der Verlängerung der Zahlungsfrist eines Wechsels, kann es kommen, wenn der Wechselschuldner bei Fälligkeit des Wechsels die Wechselsumme nicht oder nur teilweise zahlen kann.
Zu einer Wechselprolongation, also der Verlängerung der Zahlungsfrist eines Wechsels, kann es kommen, wenn der Wechselschuldner bei Fälligkeit des Wechsels die Wechselsumme nicht oder nur teilweise zahlen kann.