Stille Reserven

 

Unter stille Reserven (auch als stille Rücklagen bekannt) versteht man im Rechnungswesen die Bestandteile der des Eigenkapitals eines Unternehmen, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind. Entstehen können stille Reserven durch eine Unterbewertung von Vermögen (Aktiva) als auch durch eine Überbewertung von Schulden (Passiva). Im Grunde basieren die stille Reserven auf den beiden Prinzipien: Niederstwertprinzip und Höchstwertprinzip.

Stille Reserven können sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften auftreten und dürfen nicht bilanziert werden.

Das Gegenteil von stillen Reserven sind stille Lasten. Bei den stillen Lasten ist der Zeitwert eines Vermögensgegenstands niedriger als dessen Buchwert.