Langfristige Preisuntergrenze
Langfristige Preisuntergrenze Formel
Die Formel der langfristige Preisuntergrenze ist ganz einfach:
(Summe der variablen Kosten+Summe der fixen Kosten)/Stückanzahl
Die langfristige Preisuntergrenze ist damit nichts anderes also die Vollkosten pro Stück.
Beispiel: Langfristige Preisuntergrenze berechnen
Beim nachfolgenden Beispiel geht man von einem Produktions- und Absatzprogramm von 2000 Stück aus. Dabei sind folgende Kosten gegeben:
- (variable) Materialkosten: 180.000 Euro
- (variable) Lohnkosten: 120.000 Euro
- (variable) Vertriebskosten: 60.000
- (fixe) Gehaltskosten: 70.000 Euro
- (fixe)Verwaltungskosten: 130.000 Euro
Für die Berechnung der langfristige Preisuntergrenze kann man nun die Formel benutzen: (Summe aller variablen Kosten+Summe aller fixen Kosten)/die Stückzahl. In diesem Fall also: (180.000+120.000+60.000+70.000+130.000)/2000= 280 Euro pro Stück.
Neben der langfristigen Preisuntergrenze gibt es auch noch die kurzfristige Preisuntergrenze.