Kontentypen im Rechnungswesen
Konten lassen sich in verschiedene Kontentypen einordnen. Diese werden nachfolgend aufgeführt und vorgestellt:
Sachkonten
In Sachkonten findet man all das wieder, das unter sachlichen Gesichtspunkten untergliedert werden kann. Zu den Sachkonten zählen die Bestandskonten, die Erfolgskonten, das Gewinn- und Verlustkonto und die Privatkonten.
Bestandskonten
Bestandskonten stellen eine Auflösung der Bilanz dar. Wie jedes Konto haben auch sie eine „Aktiv“ und eine „Passiv“-Seite,, bei den Bestandskonten bezeichnet man die „Aktiv“-Seite allerdings als „Soll“ und die „Passiv“-Seite als „Haben“. Summe von „Soll“ und „Haben“ müssen natürlich auch übereinstimmen.
Bei den Bestandskonten unterscheidet man zwischen einem Aktivkonto und einem Passivkonto. Während die Aktivkonten (z.B. Kasse, Post Bank (Guthaben), Maschinen, Warenvorrat ...) die Vermögensteile darstellen, zeit ein Passivkonto, wer wieviel Anspruch auf das Vermögen hat, das man in den Aktivkonten vorfindet. Passivkonten wären Kreditoren, Bank (Schuld) oder auch Eigenkapital.
Erfolgskonten
Auf den Erfolgskonten werden die betrieblich verursachten Eigenkapitaländerungen erfasst, sprich die veranlassten Betriebsvermögensänderungen (Aufwendungen und Erträge). Die Erfolgskonten ergänzen damit mit den Privatkonten die Bestandskonten, da deren „(Eigen-)kapitalkonto für solche laufende Buchungen nicht so geeignet sind. Der berechnete Saldo am Jahresende bei den Erfolgskonten wird auf das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) übertragen.
Erfolgskonten werden in Aufwandskonten und Ertragskonten unterschieden.
Gewinn- und Verlustkonto
Das Gewinn- und Verlustkonto sammelt die Salden der einzelnen Erfolgskonten, sodass dadurch der Gewinn (Überschuss des Ertrags) des Geschäftsjahres angezeigt wird. Hat man hingegen ein Überschuss der Aufwendungen, dann zeigt sich dadurch der Verlust, den man im entsprechenden Geschäftsjahr gemacht hat.
Privatkonten
Auf Privatkonten werden die Veränderungen des Betriebsvermögens durch einen privaten Anlass aufgeführt. Darunter versteht man z.B. die Entnahme/Einlagen von Geld oder Sachen. Enthamen werden dabei auf der Soll (Kapitalabnahme) verbucht, während man Einlagen dementsprechend auf der Habenseite (Kapitalerhöhung) aufführt.
Als Einzelunternehmer würde generell ein Privatkonto ausreichen, meist werden aus praktischen Gründen aber dennoch mehrere Privatkonten geführt (z.B. eins für Privateinlagen und eins für Sachentnahmen).
Bei Personengesellschaften hingegen muss jeder Gesellschafter mindestens ein Privatkonto besitzen.
Kapitalgesellschaften hingegen haben überhaupt kein Privatkonto, da es hier keine Privatentnahme /-einlage gibt.
Personenkonten
Neben Sachkonten gibt es auch Personenkonten. Hierbei kann es sich beispielsweise umKonten für die einzelnen Kunden als auch Lieferer (Kontokorrent-Konto) handeln.
Anlagekonten
Wenn die körperliche Bestandsaufnahme von Anlagevermögen vermieden werden soll, dann greift man gewöhnlicherweise auf Anlagekonten zurück. Allerdings unterscheidet sich die Form der Anlagekonten von der typischen Kontoform.