Verbuchen von Geschäftsvorfälle auf Konten
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Bei einem Kontenabschluss kommt man von den Konten nun wieder zu Bilanz, genauer gesagt zur Schlussbilanz. Dieser Übergang geschieht in zwei Schritten:
- Ermittlung des Endbestand (EB) und Übertragung von diesen auf die „kleinere Kontoseite“ des Kontos, also auf der Seite, welche die kleinere Summe aufweist.
- Gegenbuchung aller Endbestände auf das Schlussbilanzkonto.