Die aktive Rechnungsabgrenzung, bzw. aktive Rechnungsabgrenzungsposten (kurz ARAP) entstehen, wenn ein Aufwand des neuen Jahres bereits im alten Jahr eine Ausgabe darstellt. Dies ist beispielsweise bei der Vorauszahlung der Miete der Fall. Zahlt man im Dezember schon die Miete für den Januar des kommenden Jahres, dann stellt dieser Vorgang einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) dar und muss entsprechend schrittweise verbucht werden.
1. Bei Rechnungseingang
Per Mietaufwand an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
2. Bei Zahlung
Per Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung an Bank
3. Im Jahresabschluss
Per ARA an Mietaufwand
4. Im Januar des nächsten Jahres
Per Mietaufwand an ARA